Sozialversicherungs-Meldewesen als Arbeitgeber: DEÜV-Pflichten im Überblick

Wer Mitarbeiter beschäftigt, wird automatisch zum Adressaten des Sozialversicherungs-Meldewesens: Betriebsnummer beantragen, An- und Abmeldungen per DEÜV-Verfahren übermitteln und die Beiträge fristgerecht abführen sind keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht.
Kurz erklärt: Arbeitgeber müssen jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über das DEÜV-Verfahren an- und abmelden, eine Betriebsnummer vorhalten und die Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats überweisen. Betroffen ist jeder, der auch nur einen Arbeitnehmer beschäftigt. Wer Arbeitnehmerbeiträge nicht abführt, macht sich nach § 266a StGB strafbar; zusätzlich drohen bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge.
Wer ist von der SV-Meldepflicht betroffen?
Betroffen ist jeder Arbeitgeber, der mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anstellt – unabhängig von Rechtsform oder Betriebsgröße. Die §§ 28a ff. SGB IV verpflichten Sie dazu, für Ihren Betrieb eine Betriebsnummer vorzuhalten und sämtliche melderelevanten Ereignisse über das DEÜV-Verfahren an die zuständige Einzugsstelle zu übermitteln. Ob Einzelunternehmen, GmbH oder Freiberufler mit einer einzigen Bürokraft: Sobald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, gelten die Meldepflichten unabhängig von der Unternehmensform. Das gilt gleichermaßen für Minijobber, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, auch wenn für sie teils abweichende Beitragssätze gelten. Welche dieser Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten, zeigt ein Werkzeug wie Company Audit.
Was müssen Sie konkret tun?
Das SV-Meldewesen umfasst fünf wiederkehrende Aufgaben, die Sie als Arbeitgeber laufend erfüllen müssen:
- Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
- Beschäftigte fristgerecht an- und abmelden (in bestimmten Branchen Sofortmeldung).
- Beitragsnachweise erstellen und Beiträge zum drittletzten Bankarbeitstag abführen.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) abrufen.
- Jahresmeldungen und Meldungen bei Änderungen (Entgelt, Wechsel) einhalten.
Alle Meldungen laufen elektronisch über das DEÜV-Verfahren und werden direkt an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle übermittelt – eine manuelle oder papierbasierte Meldung ist im laufenden Betrieb nicht vorgesehen. Ohne eine zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware oder ein beauftragtes Lohnbüro lässt sich dieser Prozess in der Praxis kaum zuverlässig abbilden, insbesondere wenn mehrere Beschäftigte mit unterschiedlichen Ein- und Austrittsdaten gleichzeitig zu melden sind.
Bis wann müssen die Beiträge abgeführt werden?
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats bei der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle fällig. Da das tatsächliche Entgelt zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht abschließend feststeht, wird in der Praxis häufig mit einer Schätzung auf Basis des Vormonats gearbeitet; weicht diese vom tatsächlich abgerechneten Entgelt ab, wird die Differenz mit der folgenden Beitragsabrechnung ausgeglichen. Die Einzugsstelle verteilt die eingegangenen Beiträge anschließend an die Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung weiter. In besonders kontrollintensiven Branchen wie Bau, Gastronomie oder Logistik ist zusätzlich vor Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung Pflicht, damit die Beschäftigung bereits ab dem ersten Arbeitstag nachweisbar ist.
Wie lässt sich das Meldewesen zuverlässig organisieren?
Am zuverlässigsten funktioniert das SV-Meldewesen, wenn ein Lohnbüro oder eine geprüfte Entgeltabrechnungssoftware Fristen und Meldungen automatisiert überwacht, statt Termine manuell im Kalender nachzuhalten. Gerade bei wechselnden Beschäftigungsverhältnissen, Krankheitszeiten oder Ein- und Austritten während des Monats steigt die Fehleranfälligkeit einer rein manuellen Verwaltung erheblich. Eine feste interne Meldefrist einige Tage vor dem eigentlichen Abgabetermin – etwa für Personalveränderungen an die Lohnbuchhaltung – verhindert, dass einzelne Meldungen untergehen. Da die pünktliche Abführung der Arbeitnehmerbeiträge über § 266a StGB strafbewehrt ist, sollte die Verantwortung dafür zudem klar der Geschäftsführung zugeordnet und nicht allein an nachgeordnete Stellen delegiert werden, ohne dass jemand die Ausführung kontrolliert.
Was droht bei Verstößen?
Wer als Arbeitgeber Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthält, macht sich nach § 266a StGB strafbar – unabhängig davon, ob die Nichtzahlung vorsätzlich oder aus Liquiditätsnot erfolgt. Zusätzlich drohen bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge. Betriebsprüfungen der Rentenversicherung decken versäumte oder fehlerhafte Meldungen häufig erst rückwirkend auf, wodurch Nachzahlungen für mehrere Monate gebündelt und auf einmal fällig werden können. Ein zuverlässiges Melde- und Zahlungssystem schützt deshalb nicht nur den Betrieb vor finanziellen Nachforderungen, sondern auch die Geschäftsführung persönlich vor strafrechtlicher Verantwortung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die SV-Meldepflicht?
Ab dem ersten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch Betriebe mit nur einem Mitarbeiter oder einem Minijobber benötigen eine Betriebsnummer und müssen die DEÜV-Meldungen fristgerecht abgeben.
Was ist die Betriebsnummer und wo wird sie beantragt?
Die Betriebsnummer ist die Kennung, unter der ein Arbeitgeber im Sozialversicherungssystem geführt wird. Sie wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und ist Voraussetzung für alle weiteren DEÜV-Meldungen.
Was ist die Sofortmeldung und wer muss sie abgeben?
Die Sofortmeldung ist eine Meldung zum Beschäftigungsbeginn, die in besonders kontrollanfälligen Branchen wie Bau, Gastronomie oder Logistik zusätzlich zur regulären Anmeldung erforderlich ist, damit die Beschäftigung von Anfang an nachweisbar ist.
Was bedeutet die eAU für Arbeitgeber?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss von Arbeitgebern bei den Krankenkassen digital abgerufen werden, anstatt die Papierbescheinigung vom Beschäftigten entgegenzunehmen. Sie ist damit fester Bestandteil der laufenden Meldeprozesse.
Was passiert, wenn Beiträge nicht rechtzeitig abgeführt werden?
Es drohen Säumniszuschläge. Wer Arbeitnehmerbeiträge vorenthält, macht sich zudem nach § 266a StGB strafbar – unabhängig von der Größe des Betriebs.
Quelle: §§ 28a ff. SGB IV. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026.
Beitrag teilen
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Erhalten Sie die neuesten Artikel, Insights und Branchen-Updates direkt in Ihr Postfach.
Ähnliche Beiträge
Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten.
Zusammenfassende Meldung, OSS und Intrastat bei EU-Handel
ZM bis 25. des Folgemonats, OSS quartalsweise, Intrastat ab Schwellenwert: EU-Meldepflichten kompakt erklärt.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) führen
Fast jedes Unternehmen mit Kundendaten muss ein VVT nach Art. 30 DSGVO führen – sonst drohen Bußgelder bis 10 Mio. Euro.
Verpackungen im LUCID-Register anmelden und Mengen melden
Verpackte Ware verkaufen? Dann ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor Verkaufsbeginn Pflicht – ohne Bagatellgrenze.
Bereit für Ihr KI-Kompetenz-Zertifikat?
Sichern Sie sich das anerkannte KI-Zertifikat – flexibel, online und EU-AI-Act-konform.