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EU AI Act Artikel 4 — gilt seit Februar 2025

KI-Schulung für Unternehmen

Was Artikel 4 des EU AI Act von Ihrem Unternehmen verlangt, was sich am 27. Juli 2026 daran geändert hat und wie Sie die Kompetenzpflicht so umsetzen, dass Sie sie im Prüfungsfall auch belegen können.

90 Min.

Schulung

46

Lernkarten

9,90 €

ab pro Person

QR

verifiziertes Zertifikat

Was Artikel 4 seit dem 27. Juli 2026 verlangt

Am 27. Juli 2026 ist die Digital-Omnibus-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz in Kraft getreten. Sie hat Artikel 4 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) neu gefasst — und zwar in einem Punkt, der für die Praxis den Unterschied macht: Aus sicherstellen wurde fördern.

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen seither Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer in ihrem Auftrag tätiger Personen zu fördern. Was sie nicht mehr müssen: garantieren, dass jede einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht. Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Pflicht für Unternehmen ganz zu streichen; im finalen Text ist sie geblieben, nur weicher formuliert.

Drei Dinge, die dabei gern durcheinandergeraten und die Sie auseinanderhalten sollten:

  • Die Pflicht ist nicht neu und nicht aufgeschoben. Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Einen neuen Stichtag hat der Digital Omnibus für ihn nicht geschaffen — anders als für Hochrisiko-KI, deren Pflichten verschoben wurden.
  • Weicher heißt nicht wirkungslos. „Fördern“ ist eine Handlungspflicht. Wer gar nichts tut, erfüllt sie nicht.
  • Pflicht ist die Kompetenz, nicht das Zertifikat. Der EU AI Act schreibt weder eine bestimmte Schulung noch eine Zertifizierungsstelle vor. Ein Nachweis ist trotzdem sinnvoll — aber als Ihr Beleg, nicht als gesetzliche Vorgabe.

Wer betroffen ist — und wer nicht

Die Regelung trifft Anbieter (wer KI-Systeme entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet) und Betreiber (wer sie in eigener Verantwortung einsetzt). Der zweite Fall ist der häufige: Sobald in Ihrem Unternehmen jemand ChatGPT für Angebotstexte, Microsoft Copilot für Präsentationen oder ein KI-Tool im CRM benutzt, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung.

Eine Untergrenze nach Unternehmensgröße gibt es nicht. Auch der Handwerksbetrieb mit acht Mitarbeitenden fällt darunter, wenn dort KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag laufen. Was die Verordnung sehr wohl berücksichtigt, ist die Angemessenheit: Umfang und Tiefe der Maßnahmen richten sich nach dem Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden, und nach den Personen, die mit ihnen arbeiten.

Praktisch heißt das: Ein Unternehmen, in dem KI ausschließlich für Textentwürfe genutzt wird, schuldet etwas anderes als eines, das KI in Personalauswahl oder Kreditvergabe einsetzt — dort greifen ohnehin zusätzlich die Hochrisiko-Regeln.

Nicht betroffen sind Sie, wenn in Ihrem Unternehmen nachweislich keine KI-Systeme eingesetzt werden. Das ist allerdings seltener der Fall, als viele annehmen: KI-Funktionen stecken heute in Office-Paketen, Übersetzungswerkzeugen und Kundenservice-Software, ohne dass sie so heißen.

Was „fördern“ konkret bedeutet

Die Verordnung nennt keine Stundenzahl, kein Curriculum und kein Prüfungsformat. Sie beschreibt ein Ziel und überlässt Ihnen den Weg. In der Aufsichtspraxis haben sich vier Bausteine als das etabliert, was man vernünftigerweise erwarten darf:

  • Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme werden bei Ihnen tatsächlich genutzt — auch die, die niemand offiziell eingeführt hat?
  • Grundlagenvermittlung. Alle Personen, die mit KI arbeiten, verstehen, was das System kann, wo es zuverlässig irrt und welche Daten dort nichts zu suchen haben.
  • Regeln. Eine interne Richtlinie, die den Umgang verbindlich macht, statt ihn dem Einzelnen zu überlassen.
  • Dokumentation. Wer wann was gelernt hat. Ohne diesen Baustein haben Sie die anderen drei zwar getan, können es aber nicht zeigen.

Der vierte Punkt ist der, an dem es in der Praxis scheitert. Eine gute Schulung, an die sich alle erinnern, aber von der es keine Teilnehmerliste gibt, ist im Prüfungsfall schwer von gar keiner Schulung zu unterscheiden.

Was am 2. August 2026 passiert

Am 2. August 2026 übernehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Aufsicht über den EU AI Act. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Ab diesem Datum haben sie die vollen Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse; vorher lag die Durchsetzung faktisch brach.

Für Sie ändert sich damit weniger an der Rechtslage als an der Wahrscheinlichkeit, danach gefragt zu werden. Die Pflicht bestand vorher genauso — nur konnte sie niemand abfragen.

Zur ehrlichen Einordnung der Zahlen, die derzeit durch den Markt gehen: Die vielzitierten 35 Millionen Euro beziehungsweise sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind der Höchstrahmen für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 — Social Scoring, manipulative Systeme, biometrische Fernidentifizierung. Sie sind nicht die Sanktion für eine unterlassene Schulung. Wie Verstöße gegen Artikel 4 im Einzelnen geahndet werden, regeln die Mitgliedstaaten national; die Verordnung verlangt dabei ausdrücklich, die Größe von KMU und Start-ups zu berücksichtigen. Wer Ihnen ein Bußgeld in Millionenhöhe für eine fehlende KI-Schulung in Aussicht stellt, verkauft Ihnen Angst statt Information.

Das eigentliche Risiko liegt woanders und ist konkreter: Haftung und Sorgfaltspflichtverletzung, wenn aus ungeschulter KI-Nutzung ein Schaden entsteht — ein Datenschutzverstoß durch eine unbedachte Eingabe, eine Fehlentscheidung auf Basis einer erfundenen Quelle, ein diskriminierendes Auswahlergebnis.

Was Sie im Prüfungsfall vorlegen können sollten

Es gibt keine amtliche Checkliste. Was eine Behörde oder ein Auditor typischerweise sehen will, lässt sich aber gut vorhersagen, weil es dieselben Fragen sind wie bei jeder anderen Unterweisungspflicht:

  • Wer wurde geschult? Eine namentliche Liste, nicht „alle Mitarbeitenden“.
  • Wann? Ein Datum je Person, kein Zeitraum.
  • Womit? Inhaltsübersicht oder Curriculum der Maßnahme.
  • Mit welchem Ergebnis? Ein Beleg, dass die Inhalte angekommen sind — ein bestandener Abschlusstest ist der einfachste.
  • Und für neue Mitarbeitende? Ein Verfahren, das greift, ohne dass jemand daran denken muss.

Genau darauf ist unsere Schulung ausgelegt: Jede Person schließt mit einem datierten Teilnahmezertifikat ab, das per QR-Code verifizierbar ist, und im Team-Bereich sehen Sie auf einen Blick, wer noch fehlt. Das Zertifikat ist ein Jahr gültig — nicht weil das Gesetz das verlangt, sondern weil sich der Stand der Technik in diesem Feld schneller ändert als in den meisten anderen.

Nicht jede Rolle braucht dieselbe Tiefe

Der häufigste Umsetzungsfehler ist, alle über einen Kamm zu scheren — entweder zu wenig für die einen oder zu viel für die anderen. Sinnvoll sind drei Stufen:

Allgemeine Anwender — der weitaus größte Teil der Belegschaft. Sie nutzen KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag: Texte, Recherche, Zusammenfassungen, Übersetzungen. Sie brauchen die Grundlagen, ein sicheres Gefühl für Halluzinationen und Bias, und vor allem Klarheit darüber, welche Daten nicht in ein KI-Tool gehören. Das ist der Bereich, den unsere Schulung abdeckt.

Fachverantwortliche — wer KI-Systeme auswählt, einführt oder konfiguriert. Zusätzlich nötig: Verständnis der Risikoklassen, Anbieterprüfung, Auftragsverarbeitung, Kennzeichnungspflichten.

Rollen mit erhöhtem Risiko — wer KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, Zugangsentscheidungen oder sicherheitsrelevanten Prozessen einsetzt. Hier greifen die Hochrisiko-Anforderungen des AI Act, und die Schulung muss system- und aufgabenbezogen sein. Eine Grundlagenschulung ersetzt das nicht — auch unsere nicht.

Für einzelne Berufsfelder haben wir die Fallbeispiele angepasst, weil sich die Fragen dort unterscheiden: Steuerberater arbeiten mit Mandantendaten, Anwaltskanzleien zusätzlich mit dem Mandatsgeheimnis, Pflegeeinrichtungen mit Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO, Handwerksbetriebe ohne eigene IT-Abteilung und Kommunen mit dem Verwaltungsrecht obendrauf.

Was eine KI-Schulung inhaltlich abdecken muss

Aus Artikel 4 lässt sich kein Lehrplan ableiten. Aus den Risiken, gegen die er sich richtet, schon. Fünf Themen gehören in jede ernsthafte KI-Schulung für allgemeine Anwender:

  • Wie die Technik funktioniert — und wo sie zuverlässig irrt. Wer nicht versteht, dass ein Sprachmodell Plausibilität erzeugt und nicht Wahrheit, prüft die Ausgabe nicht.
  • Ergebnisse bewerten. Halluzinationen erkennen, Quellen gegenprüfen, Bias bemerken. Das ist die Kompetenz mit dem größten praktischen Wert.
  • Datenschutz. Welche Daten dürfen eingegeben werden, welche nie, was ein Auftragsverarbeitungsvertrag leistet und was nicht.
  • Der rechtliche Rahmen. Risikoklassen, Kennzeichnungspflichten, wer im Unternehmen wofür verantwortlich ist.
  • Anwendung. Ohne den praktischen Teil bleibt die Schulung Theorie und die Regeln werden umgangen statt befolgt.

Wie unsere KI-Schulung das abbildet — und wo ihre Grenze liegt

Die Schulung läuft vollständig online, im eigenen Tempo, und ist in 60 bis 90 Minuten abgeschlossen. Fünf Pflichtkapitel mit 46 Lernkarten, dazu 18 Prüfungsfragen aus realen Arbeitssituationen statt aus dem Lehrbuch; fünf optionale Zusatzmodule sind enthalten. Jedes Kapitel muss mit mindestens 70 Prozent bestanden werden, der Fortschritt wird gespeichert, Unterbrechen ist jederzeit möglich.

Am Ende steht ein Teilnahmezertifikat als PDF, per QR-Code verifizierbar, mit Datum und Namen. Für Teams gibt es einen Bereich, in dem Sie den Stand aller Mitarbeitenden sehen, Einladungen verschicken und einen Compliance-Report als PDF ziehen können. Die Preise: 19,90 € für Einzelpersonen, 14,90 € pro Person ab zwei, 9,90 € pro Person ab zwanzig — jeweils netto zzgl. MwSt., einmalig, kein Abo.

Und die Grenze, weil sie dazugehört: Diese Schulung deckt die Grundlagen für allgemeine Anwender ab. Für rollenspezifische Anforderungen und für Hochrisiko-Anwendungen bleiben Sie als Arbeitgeber verantwortlich, ergänzend system- und aufgabenbezogen zu schulen. Wir stellen Ihnen den prüfbaren Nachweis für den Grundlagenteil aus — nicht für alles.

Zum Angebot und den Preisen · Kapitel 1 kostenlos ansehen

Die fünf häufigsten Fehler bei der Umsetzung

  • Nur die IT schulen. Die Datenschutzverstöße entstehen im Vertrieb und im Marketing, wo Kundendaten in ein Textwerkzeug kopiert werden — nicht in der Entwicklung.
  • Einmal schulen und abhaken. Neue Mitarbeitende kommen dazu, Werkzeuge ändern sich. Ohne Verfahren für Nachzügler ist die Liste nach sechs Monaten unvollständig.
  • Schulen, aber nicht dokumentieren. Der häufigste und teuerste Fehler. Was Sie nicht belegen können, haben Sie im Prüfungsfall nicht getan.
  • Auf ein „offizielles“ Zertifikat warten. Es gibt keine vom EU AI Act vorgesehene Zertifizierungsstelle. Wer damit wirbt, behauptet mehr, als es gibt.
  • Die Richtlinie vergessen. Schulung ohne verbindliche Regel bedeutet, dass jede Person selbst entscheidet, was in ein KI-Tool darf. Genau das soll die Kompetenzpflicht verhindern.

Wer das Thema breiter aufziehen will als reine Pflichterfüllung, findet den Zugang über die Personalentwicklung unter KI-Weiterbildung. Wer den Gesetzestext im Detail sucht, findet ihn aufbereitet unter EU-AI-Act-Schulung. Und wer Datenschutz als eigenes Thema braucht: Die DSGVO-Schulung steht daneben und ersetzt diese Schulung nicht.

Was Sie in der Schulung lernen

5 Kapitel · 46 Lernkarten · 18 Prüfungsfragen · ~90 Minuten

1

Was ist KI?

Kostenlos

Grundverständnis: Was Künstliche Intelligenz wirklich ist, wie sie funktioniert und was sie kann — und was nicht.

2

KI sicher nutzen

Halluzinationen erkennen, Fakten prüfen, Bias verstehen — so bewerten Sie KI-Ergebnisse kritisch.

3

Datenschutz & DSGVO

Was darf in KI-Tools eingegeben werden? DSGVO-Regeln, die jeder Mitarbeiter kennen muss.

4

EU AI Act

Die neue KI-Verordnung der EU: Was Ihr Unternehmen tun muss und welche Pflichten Sie als Mitarbeiter haben.

5

KI im Arbeitsalltag

Praktische Anwendungen, kluge Anweisungen und klare Regeln für den täglichen Einsatz von KI im Job.

Faire Preise — einmalig, kein Abo

Einzelperson

19,90 €

Kurs + Zertifikat

Beliebt

Team (2-19)

14,90 €/Pers.

+ Team-Verwaltung

Unternehmen (20+)

9,90 €/Pers.

+ Rechnung

Alle Preise netto zzgl. MwSt.

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Häufige Fragen

Ist eine KI-Schulung nach EU AI Act Pflicht?
Pflicht ist die KI-Kompetenz, nicht die Schulung als Format. Artikel 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass Anbieter und Betreiber die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Seit der Digital-Omnibus-Verordnung vom 27. Juli 2026 lautet die Formulierung ausdrücklich „fördern“ statt „sicherstellen“ — ein bestimmtes Niveau je Person muss also niemand garantieren. Eine Schulung ist der gängige und am einfachsten zu belegende Weg, diese Pflicht zu erfüllen.
Was hat sich am 27. Juli 2026 geändert?
An diesem Tag ist die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI in Kraft getreten. Artikel 4 wurde entschärft: aus „sicherstellen“ wurde „fördern“. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Pflicht für Unternehmen ganz zu streichen; im finalen Text ist sie geblieben, nur weicher gefasst. Einen neuen Aufschub-Stichtag gibt es für Artikel 4 nicht — er gilt unverändert seit Februar 2025.
Was passiert am 2. August 2026?
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden übernehmen die Aufsicht über den EU AI Act, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Ab diesem Datum haben sie volle Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse. Die Pflicht selbst besteht schon länger — ab dann kann sie abgefragt werden.
Drohen wirklich 35 Millionen Euro Bußgeld?
Nicht für eine fehlende Schulung. Der Höchstrahmen von 35 Millionen Euro beziehungsweise sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gilt für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, etwa Social Scoring. Wie Verstöße gegen Artikel 4 geahndet werden, regeln die Mitgliedstaaten national; die Verordnung verlangt dabei, die Größe von KMU zu berücksichtigen. Das praktisch größere Risiko sind Haftung und Sorgfaltspflichtverletzung, wenn aus ungeschulter KI-Nutzung ein Schaden entsteht.
Welche Mitarbeitenden müssen geschult werden?
Alle, die mit KI-Systemen arbeiten oder mit deren Ergebnissen. Das ist in den meisten Unternehmen deutlich mehr als die IT-Abteilung: Wer ChatGPT für Angebotstexte nutzt, ein KI-Feature im CRM bedient oder ein KI-Übersetzungswerkzeug verwendet, gehört dazu. Die Tiefe darf sich nach der Rolle unterscheiden.
Wie lange dauert die Schulung?
Für den Pflichtteil 60 bis 90 Minuten: fünf Kapitel, 46 Lernkarten, 18 Prüfungsfragen. Fünf optionale Zusatzmodule sind enthalten. Der Fortschritt wird gespeichert, Unterbrechen ist jederzeit möglich.
Was kostet die KI-Schulung?
Einzelpersonen 19,90 €, Teams ab zwei Personen 14,90 € pro Person, Unternehmen ab zwanzig Personen 9,90 € pro Person — alle Preise netto zzgl. MwSt. Einmalige Zahlung, kein Abo. Kapitel 1 ist ohne Account kostenlos zugänglich.
Was kann ich im Prüfungsfall vorlegen?
Je Person ein datiertes Teilnahmezertifikat mit QR-Code zur Verifizierung, dazu im Team-Bereich eine Übersicht, wer die Schulung abgeschlossen hat und wer nicht, sowie einen Compliance-Report als PDF. Das ist die Dokumentation, an der die Umsetzung in der Praxis am häufigsten scheitert.
Reicht diese Schulung für alle Anwendungsfälle?
Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Sie deckt die Grundlagen für allgemeine Anwender ab. Für rollenspezifische Anforderungen und für Hochrisiko-Anwendungen — etwa KI in Personalauswahl oder Kreditvergabe — bleiben Sie verantwortlich, ergänzend system- und aufgabenbezogen zu schulen.

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