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DGUV V3 Prüfung: Elektrische Geräte im Unternehmen prüfen lassen

Provimedia 4 Min. Lesezeit 11. Juli 2026
Unternehmerpflichten
DGUV V3 Prüfung: Elektrische Geräte im Unternehmen prüfen lassen

Mehrfachsteckdosen, Drucker, Kaffeemaschinen und Kabel im Büro zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, die Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen lassen müssen.

Kurz erklärt: Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jedes Unternehmen, elektrische Geräte und Anlagen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen – ortsveränderliche Geräte im Büro alle 1–2 Jahre, auf Baustellen alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Betroffen sind alle Arbeitgeber mit elektrischen Betriebsmitteln. Bei Versäumnis drohen Bußgelder bis 10.000 € sowie Regress der Berufsgenossenschaft.

Wer ist von der DGUV V3 Prüfung betroffen?

Jedes Unternehmen, das elektrische Geräte oder Anlagen betreibt, ist zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Das betrifft nicht nur Werkstätten und Baustellen, sondern auch ganz normale Büros: Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Drucker, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher zählen ebenso zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wie Werkzeuge und Maschinen. Das gilt für Handwerksbetriebe ebenso wie für Dienstleister, Praxen oder Kanzleien – überall dort, wo mit Strom betriebene Geräte zum Einsatz kommen. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Arbeitgeber beziehungsweise die Unternehmensleitung, auch wenn die eigentliche Prüfung an externe Fachkräfte delegiert wird.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Zunächst muss ein vollständiger Bestand aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte im Betrieb aufgenommen werden, bevor eine Elektrofachkraft oder ein zugelassener Prüfdienst mit der wiederkehrenden Prüfung beauftragt wird. Eine vollständige und aktuelle Übersicht ist die Grundlage für eine wirtschaftliche und lückenlose Prüfplanung, da sie doppelte Wege vermeidet und sicherstellt, dass kein Gerät durchs Raster fällt. Konkret sind folgende Schritte notwendig:

  1. Bestand aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte (Kabel, Mehrfachsteckdosen, Drucker, Kaffeemaschine …) aufnehmen.
  2. Prüfintervall festlegen (Büro in der Regel 1–2 Jahre, bei häufigerer Nutzung entsprechend kürzer).
  3. Elektrofachkraft oder zugelassenen Prüfdienst mit der Prüfung beauftragen.
  4. Prüfplaketten anbringen und Prüfprotokolle archivieren.
  5. Ortsfeste Anlagen (Verteiler, Festinstallation) spätestens alle 4 Jahre gesondert prüfen lassen.

Welche dieser Pflichten im Detail für Ihr Unternehmen gelten, zeigt ein Werkzeug wie Company Audit. Sinnvoll ist außerdem, neu angeschaffte Geräte vor der ersten Nutzung im Rahmen einer Erstprüfung auf sichtbare Mängel zu kontrollieren, bevor sie in den regulären Prüfzyklus übernommen werden.

Bis wann und wie oft muss geprüft werden?

Die Prüffristen richten sich nach Nutzung und Einsatzort des Geräts: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Büro sind alle 1 bis 2 Jahre zu prüfen, auf Baustellen wegen der höheren mechanischen Beanspruchung bereits alle 3 Monate. Der Grund für die kürzeren Fristen auf Baustellen liegt in der stärkeren mechanischen und witterungsbedingten Belastung der Geräte, während Bürogeräte unter vergleichsweise schonenden Bedingungen genutzt werden. Ortsfeste Anlagen wie Verteiler oder Festinstallationen müssen mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft kontrolliert werden. Viele externe Prüfdienste bieten feste Jahrestermine an, was die Einhaltung der Fristen im laufenden Betrieb erheblich erleichtert und Doppelarbeit vermeidet.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Prüfpflicht?

Wer die wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 versäumt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Kommt es infolge eines nicht geprüften Geräts zu einem Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft zusätzlich Regress beim Unternehmen nehmen – die Kosten für Behandlung und Verdienstausfall trägt dann nicht mehr allein die gesetzliche Unfallversicherung. Dieses Risiko lässt sich mit überschaubarem Aufwand vermeiden: Wer Prüfintervalle einhält und Nachweise sauber dokumentiert, ist im Schadensfall rechtlich abgesichert und schützt zugleich Mitarbeitende vor vermeidbaren Unfällen durch defekte Elektrogeräte. Lückenlos archivierte Prüfprotokolle und angebrachte Prüfplaketten sind daher nicht nur Pflicht, sondern im Ernstfall auch der entscheidende Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft.

Häufige Fragen

Gilt die DGUV V3 Prüfung auch für kleine Büros mit wenigen Mitarbeitenden?

Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße für jedes Unternehmen, das elektrische Geräte betreibt – auch ein Ein-Personen-Büro mit Drucker und Mehrfachsteckdose ist betroffen. Die Kosten für eine externe Prüfung sind bei wenigen Geräten überschaubar und lassen sich oft mit anderen Terminen des Prüfdienstes kombinieren.

Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen?

Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Anleitung einer Elektrofachkraft durchgeführt werden; alternativ beauftragen Unternehmen einen zugelassenen externen Prüfdienst.

Was passiert mit den Prüfergebnissen?

Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten fälligen Prüfung. Die vollständigen Prüfprotokolle müssen archiviert werden, um die Einhaltung der Pflicht bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall nachweisen zu können. So lässt sich auf einen Blick erkennen, welche Geräte aktuell geprüft sind und wann die nächste Prüfung ansteht.

Müssen auch neu gekaufte Geräte geprüft werden?

Ja, neu angeschaffte elektrische Geräte sollten vor der ersten Nutzung im Rahmen einer Erstprüfung auf sichtbare Mängel kontrolliert werden, bevor sie in den regulären Prüfzyklus übernommen werden.

Gilt für ortsfeste Anlagen dieselbe Frist wie für Geräte?

Nein. Ortsveränderliche Geräte werden je nach Einsatzort alle 3 Monate bis 2 Jahre geprüft, ortsfeste Anlagen wie Verteiler oder Festinstallationen dagegen erst spätestens alle 4 Jahre. Diese längere Frist ist möglich, weil fest installierte Anlagen seltener mechanisch beansprucht werden als mobile Geräte.

Quelle: DGUV Vorschrift 3 · BetrSichV. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026.

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