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ElektroG-Pflicht: Elektrogeräte vor dem Verkauf bei stiftung ear registrieren

Provimedia 4 Min. Lesezeit 11. Juli 2026
Unternehmerpflichten
ElektroG-Pflicht: Elektrogeräte vor dem Verkauf bei stiftung ear registrieren

Wer Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland erstmals verkauft, muss sich vor dem ersten Angebot bei der stiftung ear registrieren lassen. Ohne diese Registrierung ist der Verkauf unzulässig, und Marktplätze sperren das Angebot bereits vor dem Start.

Kurz erklärt: Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich nach §§ 6, 7, 17 ElektroG vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear registrieren, eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen und die Rücknahme der Altgeräte organisieren. Betroffen sind alle, die Geräte mit Elektronik erstmals in Verkehr bringen. Fehlt die Registrierung, drohen Bußgelder bis 100.000 Euro und ein Vertriebsverbot.

Wer ist von der ElektroG-Registrierungspflicht betroffen?

Betroffen sind Hersteller und Importeure, die Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen – dazu zählt auch Zubehör, das Elektronik enthält. Wer solche Produkte verkauft, ohne vorher bei der stiftung ear registriert zu sein, verstößt gegen §§ 6, 7, 17 ElektroG. Das gilt unabhängig davon, ob die Geräte selbst hergestellt oder aus dem Ausland importiert werden: Wer Ware eines nicht registrierten Herstellers importiert, wird dadurch selbst zum verantwortlichen Erstinverkehrbringer und muss sich eigenständig registrieren. Auch wer nur einzelne elektronische Zubehörteile zu einem sonst nicht elektronischen Produkt vertreibt, sollte vorab prüfen, ob dieses Zubehör bereits die Registrierungspflicht auslöst.

Was müssen Sie vor dem Verkaufsstart konkret tun?

Vor dem ersten Verkauf sind die Registrierung bei der stiftung ear, eine insolvenzsichere Garantie für B2C-Geräte sowie die Organisation von Rücknahme und Entsorgung über ein Herstellerregister oder Rücknahmesystem Pflicht. Welche dieser und weiterer Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten, zeigt ein Werkzeug wie Company Audit. Die folgenden Schritte fassen den notwendigen Ablauf zusammen und sollten in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden:

  1. Prüfen, ob die vertriebenen Produkte als Elektro- oder Elektronikgeräte gelten – auch Zubehör mit Elektronik zählt dazu.
  2. Vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear registrieren und die betroffenen Geräteart(en) angeben.
  3. Für B2C-Geräte eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen.
  4. Rücknahme und Entsorgung über ein Herstellerregister oder Rücknahmesystem organisieren.
  5. Verkaufte Mengen melden und Kennzeichnungspflichten einhalten – durchgestrichene Mülltonne und WEEE-Nummer.

Da Marktplätze und Vertriebspartner die WEEE-Registrierungsnummer häufig bereits beim Anlegen eines Angebots verlangen, lohnt es sich, die Registrierung – ähnlich wie die Verpackungsregistrierung bei LUCID – deutlich vor dem geplanten Verkaufsstart zu beantragen und nicht erst kurz davor.

Bis wann und wie oft müssen Sie diese Pflichten erfüllen?

Die Registrierung bei der stiftung ear muss einmalig, aber in jedem Fall vor dem ersten Verkauf abgeschlossen sein; ein Verkaufsstart ohne Registrierungsnummer ist nicht zulässig. Anders als die einmalige Registrierung selbst müssen die insolvenzsichere Garantie jährlich erneuert und die verkauften Gerätemengen laufend gemeldet werden – die Pflicht endet also nicht mit der Registrierung, sondern läuft während des gesamten Vertriebs weiter. Zusätzlich greift ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern eine eigene Rücknahmepflicht für Altgeräte im Handel, im Lebensmittelhandel gilt diese Schwelle erst ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Wer unterhalb dieser Flächengrenzen verkauft, bleibt zwar von der Handels-Rücknahmepflicht ausgenommen, muss aber weiterhin sicherstellen, dass die vertriebenen Geräte über ein registriertes Herstellersystem zurückgenommen werden können.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht?

Wer Elektro- oder Elektronikgeräte ohne gültige stiftung-ear-Registrierung verkauft, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot für die betroffenen Produkte. In der Praxis wird eine fehlende Registrierung häufig zuerst über die WEEE-Registrierungsnummer sichtbar: Ohne sie sperren große Marktplätze das Angebot bereits vor dem ersten Verkauf, sodass der eigentliche Vertriebsschaden oft schon vor einer behördlichen Prüfung entsteht. Wer die Registrierung, die Garantie oder die Mengenmeldung im laufenden Betrieb versäumt, riskiert dieselben Konsequenzen wie bei einer fehlenden Erstregistrierung.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Registrierung bei der stiftung ear erneuert werden?

Die Registrierung selbst ist einmalig und muss nicht wiederholt werden. Die insolvenzsichere Garantie muss jedoch jährlich erneuert und die verkauften Gerätemengen müssen laufend gemeldet werden.

Gilt die Registrierungspflicht auch für importierte Geräte?

Ja: Wer Geräte eines nicht registrierten Herstellers importiert, wird dadurch selbst zum verantwortlichen Erstinverkehrbringer. In diesem Fall muss sich der Importeur eigenständig bei der stiftung ear registrieren, auch wenn er die Geräte nicht selbst produziert.

Was passiert, wenn die WEEE-Registrierungsnummer fehlt?

Ohne WEEE-Registrierungsnummer sperren Marktplätze das Angebot in der Regel automatisch. Die Registrierung sollte deshalb frühzeitig vor Verkaufsbeginn erfolgen – vergleichbar mit der Registrierungspflicht bei LUCID, die ebenfalls vor Verkaufsstart abgeschlossen sein muss.

Ab welcher Verkaufsfläche müssen Händler Altgeräte zurücknehmen?

Eine Rücknahmepflicht im Handel besteht ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Im Lebensmittelhandel gilt diese Pflicht erst ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Welche Kennzeichnung müssen registrierte Geräte tragen?

Registrierte Geräte müssen mit der durchgestrichenen Mülltonne und der WEEE-Nummer gekennzeichnet sein. Zusätzlich sind die verkauften Mengen im Rahmen der laufenden Meldepflicht regelmäßig anzugeben.

Quelle: §§ 6, 7, 17 ElektroG. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026.

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