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KI-Kompetenz nach Art. 4: Welche Inhalte eine Mitarbeiterschulung abdecken muss

Provimedia Redaktion 7 Min. Lesezeit 06. Juni 2026
KI & EU AI Act
KI-Kompetenz nach Art. 4: Welche Inhalte eine Mitarbeiterschulung abdecken muss

Artikel 4 des EU AI Act verlangt „ausreichende KI-Kompetenz" — sagt aber bewusst nicht im Detail, welche Inhalte eine Schulung haben muss. Eine gute Orientierung liefern die offiziellen Hinweise des BMDS / Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI). Daraus ergeben sich vier Inhaltsfelder.

1. Grundlagenwissen

  • Was ist KI und wie funktioniert sie (inkl. Large Language Models)?
  • Wo wird KI in der eigenen Organisation eingesetzt?
  • Welche Chancen und Risiken bestehen?
  • Welche rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen gelten?

(Quelle: BMDS/BeKI, „Inhalte der Schulung", Themenfeld Grundlagenwissen.)

2. Rollenbezogene Einordnung

Entwickeln bzw. integrieren wir KI selbst (Rolle „Anbieter") oder nutzen wir fremde Systeme (Rolle „Betreiber")? Wer trägt welche Verantwortung? Diese Unterscheidung prägt die Pflichten nach der KI-Verordnung (Quelle: BMDS/BeKI; EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Begriffe in Art. 3).

3. Risikoeinordnung des KI-Systems

Mitarbeitende sollten das Risiko der konkret genutzten KI einschätzen können: Handelt es sich um eine Hochrisiko-Anwendung? Welche Risiken bestehen konkret und wie lassen sie sich mindern? Die KI-Verordnung unterscheidet u. a. verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-Systeme (Anhang III) und Transparenzpflichten (Art. 50) (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689).

4. Zielgruppengerechte Differenzierung

Das BMDS empfiehlt, Inhalte nach Vorwissen und Rolle zu differenzieren:

  • Allgemeine Anwender (z. B. Sachbearbeitung): Fokus auf Nutzung, Risiken, ethisches Verständnis.
  • Technische Mitarbeitende: Architektur, Sicherheit, Monitoring.
  • Führungskräfte: strategischer Einsatz, rechtliche Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten, Vorbildfunktion.
  • Recht & Compliance: KI-VO, DSGVO, BDSG, Urheberrecht, interne Governance.

(Quelle: BMDS/BeKI, „Zielgruppen".)

Und der Datenschutz?

KI-Nutzung berührt fast immer personenbezogene Daten. Eine Schulung sollte daher abdecken, welche Daten in welche Tools gegeben werden dürfen — und welche nicht. Datenschutzverstöße können nach DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Quelle: DSGVO, Art. 83).

Fazit

Eine Basisschulung für allgemeine Anwender deckt vor allem das Feld „Grundlagenwissen" ab — für besonders risikoreiche oder rollenspezifische Anwendungen bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, ergänzend zu schulen. Unser KI-Kompetenz-Zertifikat bündelt die Grundlagen — KI verstehen, sicher nutzen, Datenschutz/DSGVO, EU AI Act und KI im Arbeitsalltag — in einer kompakten Online-Schulung mit Prüfung.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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