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Die 4 Risikoklassen des EU AI Act einfach erklärt (mit Beispielen)

Provimedia Redaktion 7 Min. Lesezeit 06. Juni 2026 1 Aufruf
KI & EU AI Act
Die 4 Risikoklassen des EU AI Act einfach erklärt (mit Beispielen)
Symbolbild · mit KI erstellt

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) reguliert KI nach einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten. Hier sind die vier Klassen — mit Beispielen und den jeweiligen Sanktionen.

1. Verbotene Praktiken (Art. 5)

Einige KI-Anwendungen sind seit dem 2. Februar 2025 verboten — darunter Social Scoring durch Behörden, bestimmte Formen der Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen sowie manipulative Techniken, die Schwächen ausnutzen (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Art. 5).

Sanktion: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99).

2. Hochrisiko-KI (Anhang III)

Hierzu zählen u. a. KI in Personalauswahl und Bewerbungsverfahren, Kreditwürdigkeitsprüfungen, kritischer Infrastruktur sowie Bildung. Für diese Systeme gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Daten, Transparenz und menschliche Aufsicht (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Anhang III sowie Kapitel III).

Sanktion bei Verstoß gegen die Pflichten: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99).

3. Begrenztes Risiko / Transparenzpflichten (Art. 50)

Chatbots und KI-generierte Inhalte (z. B. „Deepfakes") unterliegen Transparenzpflichten: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren bzw. dass Inhalte KI-generiert sind (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Art. 50).

4. Minimales Risiko

Die meisten Alltagsanwendungen — Spam-Filter, Empfehlungssysteme, Textkorrektur — fallen in diese Klasse und unterliegen keinen besonderen Pflichten aus dem AI Act.

Wichtig: Art. 4 gilt für ALLE Klassen

Unabhängig davon, in welche Risikoklasse ein System fällt: Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt für alle KI-Systeme (Quelle: BMDS/BeKI, „Rahmenbedingungen"). Wer KI nutzt, muss die Grundlagen verstehen — gerade um Risikoklassen überhaupt einordnen zu können.

Zeitplan des EU AI Act

  • 1. Aug 2024: Inkrafttreten.
  • 2. Feb 2025: Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gelten.
  • 2. Aug 2025: Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sowie Governance- und Sanktionsvorschriften (Kap. XII, außer Art. 101).
  • 2. Aug 2026: Allgemeiner Geltungsbeginn der Verordnung.
  • Hochrisiko-Fristen: nach der politischen Omnibus-Einigung vom Mai 2026 voraussichtlich 2. Dez 2027 (Anhang III) bzw. 2. Aug 2028 (Anhang I); bis zum formalen Inkrafttreten gelten die bisherigen Termine 2. Aug 2026 und 2027.

(Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Art. 113.)

Den verständlichen Einstieg in genau diese Themen liefert unser KI-Kompetenz-Zertifikat nach Art. 4 — inklusive Kapitel zu den Risikoklassen des EU AI Act.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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