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KI-Schulung für Mitarbeiter: Den EU AI Act im Unternehmen praktisch umsetzen

Provimedia Redaktion 6 Min. Lesezeit 06. Juni 2026
KI & EU AI Act
KI-Schulung für Mitarbeiter: Den EU AI Act im Unternehmen praktisch umsetzen

Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025. Doch wie setzt man sie im Alltag um, ohne ein riesiges Projekt daraus zu machen? Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Schritte zusammen.

Schritt 1: Betroffene Personen erfassen

Geschult werden sollten alle Beschäftigten, die direkt mit einem KI-System zu tun haben — und ggf. beauftragte Dienstleister. Da der Übergang von dienstlicher zu privater Nutzung fließend sein kann, empfiehlt das BMDS eine Grundlagenvermittlung für möglichst viele Beschäftigte (Quelle: BMDS/BeKI, „Umsetzungserfordernis" und „Zielgruppen").

Schritt 2: Den richtigen Zeitpunkt wählen

  • Einführungsschulung vor dem erstmaligen Einsatz eines KI-Systems.
  • Regelmäßige Auffrischung (z. B. jährlich).
  • Anlassbezogen bei Systemwechseln, Updates oder regulatorischen Änderungen.
  • Vertiefung bei Hochrisiko-KI.

(Quelle: BMDS/BeKI, „Zeitpunkte & Wiederholung".)

Schritt 3: Format festlegen

Erlaubt sind verschiedene Formate — interaktive eLearning-Module, Präsenz-Workshops, Webinare, Blended Learning, jeweils idealerweise mit Abschlussquiz oder Zertifizierung zur Erfolgskontrolle (Quelle: BMDS/BeKI, „Methodik der Schulung"). Online-Selbstlernangebote sind für die Basissensibilisierung großer Belegschaften besonders effizient.

Schritt 4: Nachweise dokumentieren

Ein Zertifikat ist gesetzlich nicht zwingend — sinnvoll ist aber ein Verzeichnis der durchgeführten Schulungen: Nachweis über Teilnahme und Inhalte, Dokumentation der Kompetenzstände (z. B. Schulungspässe) und Nachvollziehbarkeit bei Audits (Quelle: BMDS/BeKI, „Dokumentations- & Nachweispflichten"). Genau hier helfen prüfbare Einzelzertifikate plus eine Team-Übersicht.

Schritt 5: In Prozesse einbetten

Das BMDS empfiehlt, KI-Kompetenz in Onboarding und Fortbildungsprogramme zu integrieren und mit IT-Sicherheits- und Datenschutzschulungen zu verbinden. Eine spezielle Governance-Struktur (z. B. ein KI-Beauftragter) ist nicht vorgeschrieben, kann aber helfen (Quelle: BMDS/BeKI, „Einbindung in Organisationsprozesse").

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Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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