KI-Schulung Pflicht? Was Artikel 4 des EU AI Act wirklich verlangt

„Müssen wir unsere Mitarbeiter jetzt zu KI schulen?" Diese Frage stellen sich seit Anfang 2025 viele Unternehmen. Die kurze Antwort: Das Gesetz verlangt ausreichende KI-Kompetenz bei allen Personen, die mit KI arbeiten — nicht zwingend einen bestimmten Kurs oder ein bestimmtes Zertifikat. Eine Schulung ist der praktikabelste Weg, diese Kompetenz herzustellen und nachzuweisen.
Was Artikel 4 EU AI Act vorschreibt
Mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act" bzw. KI-Verordnung) müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal — und Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben — über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 als unmittelbar geltendes Recht (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Art. 4; Geltungsbeginn nach Art. 113).
Wichtig: Artikel 4 gilt unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems. Auch der alltägliche Einsatz von Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini fällt darunter (Quelle: BMDS/BeKI, Hinweise zu Art. 4).
Was „KI-Kompetenz" rechtlich bedeutet
Der Begriff ist in Art. 3 Nr. 56 der KI-Verordnung definiert: gemeint sind „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden" (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 56).
Für wen gilt die Pflicht?
- Betreiber (engl. „deployer") — also praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag nutzt.
- Anbieter, die KI-Systeme entwickeln oder bereitstellen.
- Auch beauftragte Dienstleister können erfasst sein — abhängig vom Einsatzzweck (Quelle: BMDS/BeKI).
„Ausreichend" heißt nicht „Expertenniveau"
Das BMDS stellt klar: An die Schulung wird kein Experten-Niveau gestellt; gefordert ist eine „ausreichende Kompetenz", deren Umfang vom Einsatzzweck, der Komplexität des Systems, den Vorkenntnissen und den möglichen Auswirkungen auf Grundrechte abhängt. Wer bereits einschlägige Ausbildung oder Erfahrung mitbringt, kann je nach Tool schon als kompetent gelten. Das bloße Lesen einer Gebrauchsanweisung reicht hingegen in der Regel nicht (Quelle: BMDS/BeKI, „Inhalte der Schulung").
Was droht bei Nichtbeachtung?
Ein verbreiteter Irrtum: „Bei fehlender KI-Schulung drohen 35 Mio. € Bußgeld." Das ist so nicht korrekt. Die höchste Bußgeldstufe der KI-Verordnung (bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes) betrifft verbotene KI-Praktiken nach Art. 5, nicht Artikel 4 (Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689, Art. 99 i. V. m. Art. 5). Artikel 4 ist keiner eigenen Bußgeldstufe in Art. 99 zugeordnet. Praktisch relevant sind vielmehr Haftungs- und Sorgfaltspflichtfragen: Kommt es zu einem Schaden, der auf mangelnde KI-Kompetenz zurückzuführen ist, kann dies rechtliche Konsequenzen haben (Quelle: BMDS/BeKI, „Konsequenzen bei Nichteinhaltung").
So setzen Unternehmen Artikel 4 um
- Vor dem ersten Einsatz eines KI-Systems eine Einführungsschulung anbieten.
- Regelmäßig auffrischen (z. B. jährlich) sowie bei System- oder Rechtsänderungen.
- Dokumentieren, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde — für Audits und das eigene Compliance-Management (Quelle: BMDS/BeKI, „Zeitpunkte" und „Dokumentations- & Nachweispflichten").
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Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
- Europäische Kommission – „AI literacy: Questions & Answers": digital-strategy.ec.europa.eu
- BMDS / Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI): „Kompetenzaufbau gemäß Art. 4 AI Act (KI-VO) – Hinweise für Grundlagen-Schulungen" (Okt. 2025): bmds.bund.de
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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