Wer haftet für KI-generierten Code? Was sich 2026 ändert

Für Fehler in KI-generiertem Code haftet nicht die KI, sondern wer die Software in Verkehr bringt. Diese Grundregel hat sich nicht geändert — verschärft haben sich die Rahmenbedingungen: Mit der Richtlinie (EU) 2024/2853 gelten Software und KI-Systeme ab Dezember 2026 ausdrücklich als Produkte im Sinne der Produkthaftung, samt Beweiserleichterungen für Geschädigte.
Wer haftet, wenn KI-generierter Code einen Schaden verursacht?
Derjenige, der die Software liefert oder betreibt — der Werkzeuganbieter regelmäßig nicht. Die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter weisen die Verantwortung für den erzeugten Code üblicherweise dem Nutzer zu; entstandener Code wird als Ihr Werk behandelt, mit allen Konsequenzen.
Praktisch heißt das: Der Umstand, dass ein Modell den Code geschrieben hat, entlastet niemanden. Er ist im Gegenteil zusätzlich erklärungsbedürftig, sobald die Frage aufkommt, wie sorgfältig geprüft wurde.
Was ändert sich mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie?
Drei Dinge, und alle drei wirken in dieselbe Richtung. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 trat am 9. Dezember 2024 in Kraft; die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen, der deutsche Gesetzgeber hat die Reform 2026 beschlossen.
- Software ist ein Produkt. Ausdrücklich erfasst sind digitale Produkte einschließlich KI-Systeme. Die frühere Diskussion, ob reine Software unter die Produkthaftung fällt, ist damit erledigt.
- Beweiserleichterungen und Offenlegungspflichten. Geschädigte müssen weniger vollständig nachweisen; Hersteller können zur Offenlegung von Unterlagen verpflichtet werden. Wer nicht darlegen kann, wie entwickelt und geprüft wurde, ist in einer schlechteren Position als früher.
- Cybersicherheit als Fehlerkriterium. Ein Sicherheitsmangel kann einen Produktfehler begründen. Das verbindet Codequalität direkt mit der Haftungsfrage.
Was bedeutet der Cyber Resilience Act für die Entwicklung?
Er bringt Fristen, die vor der Produkthaftung greifen. Die Verordnung (EU) 2024/2847 richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen — Hardware wie Software.
- Ab 11. September 2026: Meldepflichten. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen sind binnen 24 Stunden als Frühwarnung an das zuständige CSIRT und die ENISA zu melden, binnen 72 Stunden folgt der Bericht, binnen 14 Tagen der Abschlussbericht.
- Ab 11. Dezember 2027: die vollständigen Herstellerpflichten, einschließlich CE-Kennzeichnung für Cybersicherheit.
Die 24-Stunden-Frist ist der Punkt mit der größten praktischen Sprengkraft. Sie setzt voraus, dass Sie überhaupt wissen, was in Ihrem Produkt steckt — Abhängigkeiten inklusive — und dass Sie handlungsfähig sind. Beides ist eine Frage der Entwicklungsdisziplin, nicht der Rechtsabteilung.
Wie dokumentiere ich Sorgfalt bei KI-gestützter Entwicklung?
Mit Belegen, die ohnehin im Entwicklungsprozess anfallen — nicht mit einem eigenen Ordner „Compliance". Fünf Dinge, die im Streitfall etwas wert sind:
- Nachvollziehbare Historie. Wer hat wann was geändert, mit welcher Begründung. Die Versionsverwaltung liefert das, wenn Commit-Nachrichten mehr enthalten als „fix".
- Ein Prüfschritt vor der Auslieferung. Belegt durch das Protokoll der Pipeline, nicht durch eine Richtlinie, die das vorsieht.
- Eine Aufstellung der Bestandteile. Welche fremden Pakete in welcher Version enthalten sind. Das ist zugleich die Voraussetzung für die 24-Stunden-Frist.
- Dokumentierte Entscheidungen. Warum wurde dieser Weg gewählt? Bei generiertem Code fehlt diese Information sonst vollständig — siehe Vibe Coding oder Agentic Coding.
- Reaktionsfähigkeit. Ein erprobter Weg, eine Korrektur schnell auszuliefern.
Der gemeinsame Nenner: Das alles ist gute Entwicklungspraxis, die zufällig auch juristisch verwertbar ist. Wer sie erst aufbaut, wenn ein Anwalt fragt, baut sie zu spät.
Wie regele ich die Haftung mit Auftraggebern und Dienstleistern?
Über drei Punkte, die in den Vertrag gehören — und die nach heutigem Stand oft fehlen.
- Ob KI-Werkzeuge eingesetzt werden dürfen. Ein Verbot ohne Prüfmöglichkeit ist wirkungslos; eine Erlaubnis mit Prüfpflichten ist durchsetzbar.
- Welche Prüfungen zugesichert sind. Nicht „nach dem Stand der Technik", sondern benannte Prüfschritte, deren Durchführung belegbar ist.
- Wem die Rechte am Ergebnis zustehen. Die urheberrechtliche Einordnung rein maschinell erzeugter Ergebnisse ist nicht abschließend geklärt; eine vertragliche Regelung über Nutzungsrechte und Verwertung schafft die Klarheit, die das Gesetz derzeit nicht liefert.
Häufige Fragen zur Haftung bei KI-Code
Haftet OpenAI oder Anthropic für fehlerhaften Code?
Nach den üblichen Nutzungsbedingungen nicht. Die Verantwortung für die Verwendung des erzeugten Codes liegt beim Nutzer. Prüfen Sie im Zweifel die Bedingungen des konkret eingesetzten Dienstes in der zum Zeitpunkt Ihrer Nutzung geltenden Fassung.
Ist KI-generierter Code urheberrechtlich geschützt?
Die Frage ist nicht abschließend geklärt. Nach der in Deutschland vorherrschenden Auffassung setzt Urheberrechtsschutz eine persönliche geistige Schöpfung voraus, was bei rein maschineller Erzeugung problematisch ist. Für die Praxis heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf einen automatischen Schutz, sondern regeln Sie Nutzungsrechte vertraglich.
Muss ich Kunden mitteilen, dass KI eingesetzt wurde?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung des KI-Einsatzes bei der Erstellung von Software besteht nach heutigem Stand nicht. Etwas anderes kann vertraglich vereinbart sein, und die Transparenzpflichten des EU AI Act betreffen KI-Systeme, die Sie Ihren Nutzern bereitstellen — nicht das Werkzeug, mit dem Sie entwickeln. Zum Aufbau von KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act finden Sie mehr unter KI-Zertifikat.
Gilt das alles auch für interne Software?
Die Produkthaftung knüpft am Inverkehrbringen an; rein interne Werkzeuge sind anders zu beurteilen als vertriebene Produkte. Die Sorgfaltsanforderungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Datenschutz und der IT-Sicherheit gelten trotzdem.
Was im Streitfall zählt, ist der Nachweis, dass geprüft wurde — nicht die Absicht, es zu tun. Code Guardian erzeugt diesen Nachweis nebenbei: ein Plan mit Entscheidungsprotokoll vor der Änderung, ein belegtes Audit danach.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte — in Kraft seit 9. Dezember 2024, Umsetzungsfrist 9. Dezember 2026.
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act).
- Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) — Art. 4 und Art. 50.
Stand: 27. Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls, für Vertragsgestaltung und für die Einordnung Ihres Produkts unter CRA und Produkthaftung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
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