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Berufsgenossenschaft-Anmeldung: Diese Frist gilt für jedes Unternehmen mit Personal

Provimedia 4 Min. Lesezeit 11. Juli 2026
Unternehmerpflichten
Berufsgenossenschaft-Anmeldung: Diese Frist gilt für jedes Unternehmen mit Personal

Wer in Deutschland Mitarbeiter beschäftigt, wird automatisch Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung – und muss das Unternehmen aktiv bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Ihre Branche und übernimmt im Ernstfall Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Kurz erklärt: Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss sich binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Betroffen sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld – zusätzlich zur Beitragspflicht, die ohnehin ab dem ersten Beschäftigten entsteht.

Wer ist zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet?

Zur Anmeldung verpflichtet ist jedes Unternehmen, das mindestens eine Person beschäftigt – unabhängig von Rechtsform, Branche oder Beschäftigungsumfang. Das gilt für Vollzeitkräfte ebenso wie für Minijobber, Teilzeitkräfte oder Aushilfen. Auch bei nur geringfügig Beschäftigten oder kurzfristigen Aushilfen ändert sich an der Meldepflicht grundsätzlich nichts – entscheidend ist allein, dass eine Beschäftigung im rechtlichen Sinne vorliegt. Die gesetzliche Unfallversicherung entsteht automatisch mit der Beschäftigung des ersten Mitarbeiters; die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist die aktive Pflicht, die daraus für Sie als Unternehmer folgt. Auch Selbständige ohne eigene Beschäftigte können je nach Branche pflichtversichert oder freiwillig versicherungsfähig sein – das lässt sich direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft klären. Welche dieser Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten, zeigt ein Werkzeug wie Company Audit.

Wie und bis wann müssen Sie sich anmelden?

Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und richtet sich an die für Ihre Branche zuständige Berufsgenossenschaft. Rechtsgrundlage ist § 192 SGB VII, der genau diese Wochenfrist vorschreibt. Es gibt keine einzelne, für alle Branchen gültige Berufsgenossenschaft – zuständig ist jeweils der Träger, der für das Gewerbe oder die Tätigkeit vorgesehen ist. Im Zweifel hilft die Dachorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Zuordnung weiter.

  1. Zuständige Berufsgenossenschaft anhand der Branche ermitteln.
  2. Unternehmen binnen einer Woche nach Tätigkeitsaufnahme bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
  3. Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstelle notieren und für die Lohnbuchhaltung hinterlegen.
  4. Jährlichen digitalen UV-Lohnnachweis bis zum 16. Februar einreichen.
  5. Änderungen bei Beschäftigtenzahl oder Tätigkeit der Berufsgenossenschaft zeitnah melden.

Praktisch empfiehlt es sich, die Anmeldung zeitgleich mit weiteren Pflichtmeldungen wie der Anmeldung bei der Sozialversicherung vorzunehmen, damit alle Fristen im Blick bleiben.

Was müssen Sie nach der Anmeldung laufend beachten?

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitgliedsnummer und eine Gefahrtarifstelle, die Sie für die Lohnbuchhaltung benötigen und dauerhaft aufbewahren sollten. Anschließend ist jährlich bis zum 16. Februar der digitale UV-Lohnnachweis über die im Vorjahr beschäftigten Personen einzureichen; er läuft bei den meisten Betrieben automatisiert über die Lohnabrechnungssoftware mit. Ändert sich die Zahl der Beschäftigten oder die Art der Tätigkeit wesentlich, muss dies der Berufsgenossenschaft zeitnah gemeldet werden, da sich davon auch der Beitrag ableitet. Wer die jährliche Meldefrist im Blick behalten will, sollte den Termin fest im unternehmenseigenen Fristenkalender hinterlegen, da die Berufsgenossenschaft in der Regel nicht gesondert erinnert.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht?

Wird die Anmeldung versäumt, drohen Bußgelder nach § 209 SGB VII. Die Pflicht zur Anmeldung entbindet zudem nicht von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung: Diese entsteht unabhängig davon, ob die Anmeldung form- und fristgerecht erfolgt ist. Eine verspätete oder unterlassene Anmeldung fällt in der Praxis häufig erst bei einer Betriebsprüfung oder im Schadensfall auf – dann müssen rückwirkend Beiträge nachgezahlt werden, zusätzlich zu einem möglichen Bußgeld. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, die Anmeldung nicht aufzuschieben, sondern direkt bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu erledigen.

Häufige Fragen

Muss ich mich auch ohne eigene Mitarbeiter anmelden?

Das hängt von der Branche ab: In einigen Branchen sind auch Unternehmer ohne eigene Beschäftigte pflichtversichert, in anderen ist die Versicherung freiwillig möglich. Am sichersten ist eine direkte Nachfrage bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Bei welcher Berufsgenossenschaft melde ich mein Unternehmen an?

Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, die für Ihre Branche beziehungsweise Ihr Gewerbe vorgesehen ist. Welche das konkret ist, richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und lässt sich bei Unsicherheit direkt erfragen.

Was ist der UV-Lohnnachweis und wann muss ich ihn einreichen?

Der UV-Lohnnachweis ist die jährliche digitale Meldung der im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelte an die Berufsgenossenschaft. Er ist jedes Jahr bis zum 16. Februar einzureichen und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?

Neben einem möglichen Bußgeld nach § 209 SGB VII bleibt die Beitragspflicht zur Unfallversicherung bestehen. Wird der Fehler später bemerkt, werden die Beiträge rückwirkend erhoben.

Muss ich Änderungen im Betrieb der Berufsgenossenschaft melden?

Ja. Veränderungen bei der Beschäftigtenzahl oder der Tätigkeit sind der Berufsgenossenschaft zeitnah mitzuteilen, da sich Mitgliedsnummer, Gefahrtarifstelle und Beitragshöhe daran orientieren.

Quelle: § 192 SGB VII. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026.

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