Partnerbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026
Partnerbedingungen für das Provimedia-Partnerprogramm
Stand: 13. September 2026 · Version: 1.1
Die tragende Klausel ist § 5. Ohne die dort erklärte Zustimmung zum Gutschriftsverfahren steht das Abrechnungsmodell auf keinem Grund – § 14 Absatz 2 Satz 5 UStG verlangt eine Vereinbarung vor der ersten Abrechnung. Version und Zeitpunkt Ihrer Zustimmung speichern wir. Ändert sich dieser Text, gilt für Bestandspartner § 16.
§ 1 Wer wir sind, wofür diese Bedingungen gelten
Anbieter des Partnerprogramms ist die Provimedia GmbH, Weidenweg 12, 74321 Bietigheim-Bissingen, USt-IdNr. DE255721337 („wir").
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm. Abweichende Bedingungen der Partnerin oder des Partners („Sie") werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Begriffe. Partnerlink ist ein Link mit Ihrem persönlichen Code. Partnercode ist der Rabattcode, den Kundinnen und Kunden im Kaufformular eingeben können. Vermittlung ist ein bezahlter Kauf, der Ihnen nach § 6 zugeordnet wird. Produkt ist jedes Angebot, für das wir das Programm geöffnet haben; welche das sind, sehen Sie in Ihrem Partnerbereich.
§ 2 Wer teilnehmen kann, wie der Vertrag entsteht
Teilnehmen können Sie, wenn Sie unternehmerisch handeln und mindestens 18 Jahre alt sind. Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein.
Ihre Anmeldung ist ein Angebot. Der Vertrag entsteht mit der Freischaltung Ihres Partnerkontos.
Sind Sie bei der Anmeldung bereits Kundin oder Kunde eines unserer Produkte oder zahlendes Mitglied unserer Community, schalten wir Sie unmittelbar frei. In allen anderen Fällen prüfen wir Ihre Anmeldung, insbesondere die Website, auf der Sie werben möchten. Wir können die Aufnahme ablehnen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über eine Ablehnung informieren wir Sie in Textform.
§ 3 Ihre Stellung
Sie handeln als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sie sind nicht bevollmächtigt, für uns aufzutreten, Erklärungen für uns abzugeben oder den Eindruck zu erwecken, Sie gehörten zu unserem Unternehmen.
Wie Sie werben, entscheiden Sie. Wir geben Ihnen keine Texte, keine Banner und keine inhaltlichen Vorgaben; wir geben Ihnen einen Link, einen Code und Zahlen. Die §§ 8 und 9 nennen, was unzulässig ist – sie sagen nicht, wie Sie werben sollen.
§ 4 Was wir leisten
Wir stellen Ihnen ein Partnerkonto, Ihren Partnerlink, Ihren Partnercode und eine Übersicht über Klicks, Vermittlungen und Provisionen bereit.
Wir schulden keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Fällt die Zuordnung wegen einer Störung in unserem Verantwortungsbereich aus, tragen wir das: Eine Vermittlung, die nachweislich über Ihren Link oder Ihren Code zustande kam, vergüten wir auch dann, wenn unser System sie nicht erfasst hat.
§ 5 Abrechnung im Gutschriftsverfahren
Sie sind damit einverstanden, dass wir über Ihre Provisionen abrechnen, indem wir Ihnen eine Gutschrift im Sinne des § 14 Absatz 2 Satz 5 UStG erteilen. Sie stellen uns für dieselben Leistungen keine eigenen Rechnungen.
Wir stellen Ihnen jede Gutschrift elektronisch in Ihrem Partnerbereich bereit und senden sie zusätzlich an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie stimmen dieser elektronischen Übermittlung und dem verwendeten Format zu.
Ihre Angabepflicht. Sie teilen uns vor der ersten Abrechnung mit, ob Sie der Regelbesteuerung unterliegen, Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind oder nicht unternehmerisch handeln, und geben Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Ändert sich daran etwas, teilen Sie es uns unverzüglich mit. Die Angabe ist nicht Formsache: Weist eine Gutschrift Umsatzsteuer aus, obwohl Sie dazu nicht berechtigt sind, schulden Sie diese Steuer dem Finanzamt, wenn Sie nicht unverzüglich widersprechen (§ 14c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 UStG). Wir weisen deshalb nur dann Umsatzsteuer aus, wenn Sie Regelbesteuerung angegeben haben.
Haben Sie Ihren Sitz außerhalb Deutschlands und handeln unternehmerisch, geht die Steuerschuld auf uns über; die Gutschrift trägt dann den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und keinen Steuerausweis.
Prüfung. Bitte prüfen Sie jede Gutschrift. Einwendungen gegen die Höhe teilen Sie uns binnen vier Wochen nach Bereitstellung mit. Diese Frist betrifft nur die zivilrechtliche Fälligkeit. Ihr umsatzsteuerlicher Widerspruch nach § 14 Absatz 2 Satz 6 UStG bleibt davon unberührt und ist unbefristet möglich.
§ 6 Zuordnung
Es gibt zwei Wege, und sie sind unterschiedlich verlässlich. Wir nennen den verlässlicheren zuerst, weil Sie danach planen sollten:
1. Ihr Partnercode – ohne Frist. Gibt die Kundin oder der Kunde Ihren Partnercode im Kaufformular ein, wird die Vermittlung Ihnen zugeordnet. Dieser Weg hat keine Frist, funktioniert auf jedem Gerät und ist von Browser-Einstellungen unabhängig. Er trägt auch dort, wo ein Link nicht hinkommt: im Gespräch, im Vortrag, im Podcast, auf einer Visitenkarte.
2. Ihr Partnerlink – sieben Tage. Benutzt die Kundin oder der Kunde Ihren Partnerlink und kauft innerhalb von sieben Tagen, wird die Vermittlung ebenfalls Ihnen zugeordnet.
Warum sieben und nicht neunzig Tage. Die Zuordnung über den Link beruht auf einer serverseitigen Wiedererkennung, die nichts auf dem Gerät der Kundin oder des Kunden speichert. Das ist datenschutzrechtlich der zurückhaltendste Weg – und er trägt eben nur sieben Tage. Eine längere Frist würden wir nur für die Besucherinnen und Besucher einhalten können, die einer Speicherung auf ihrem Gerät zustimmen, also für einen Teil. Eine Frist, die nur für einen Teil gilt, gehört nicht ungeteilt in einen Vertrag. Deshalb steht hier die Zahl, die für alle gilt. Ändern wir das Verfahren, ändern wir vorher diese Bedingungen nach § 16 – nicht umgekehrt.
Klickt jemand nacheinander die Links mehrerer Partner, wird die letzte dieser Empfehlungen zugeordnet.
Ist ein Klick aufgezeichnet und wird zusätzlich der Partnercode einer anderen Partnerin oder eines anderen Partners eingegeben, wird die Vermittlung der Partnerin oder dem Partner zugeordnet, deren oder dessen Code eingegeben wurde. Die Eingabe eines Codes ist eine bewusste Entscheidung der Kundin oder des Kunden und geht deshalb dem Klick vor. Das gilt nicht, wenn das Partnerkonto zu diesem Code gesperrt ist; dann bleibt es bei der Zuordnung aus dem Klick.
Maßgeblich ist die Aufzeichnung in unserem System. Können wir eine Zuordnung nicht feststellen, entsteht kein Anspruch – davon unberührt bleibt § 4 Absatz 2.
Keine Eigenvermittlung. Käufe, die Sie selbst, Ihre Angehörigen, Ihre Mitarbeitenden oder mit Ihnen verbundene Unternehmen tätigen, werden nicht vergütet.
§ 7 Provision
Die Sätze für Ihr Konto stehen in Ihrem Partnerbereich. Ohne abweichende Vereinbarung gelten:
| Wofür | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Auf den Kauf | 30 % | des tatsächlich gezahlten Nettobetrags |
| Auf ein Abonnement | 30 % | je bezahlter Monatsrechnung, 24 Monate ab dem ersten Abo-Monat |
| Rabatt für die geworbene Kundin oder den geworbenen Kunden | 10 % | auf den Einmalkauf, nicht auf ein Abonnement |
Berechnungsgrundlage ist der tatsächlich gezahlte Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer und nach Abzug gewährter Rabatte. Trifft Ihr Partnerrabatt mit einem Aktionsgutschein zusammen, gilt der höhere der beiden Sätze; sie addieren sich nicht. Ihre Zuordnung bleibt in diesem Fall bestehen.
Der Anspruch entsteht, sobald die Kundin oder der Kunde gezahlt hat. Er wird fällig, wenn zusätzlich 14 Tage seit dem Kauf vergangen sind.
§ 8 Was Sie einhalten
Sie halten sich bei Ihrer Werbung an das geltende Recht, insbesondere an das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht, und Sie halten Ihre eigene Website rechtskonform.
Kennzeichnung. Sie kennzeichnen Ihre Partnerlinks als Werbung und machen kenntlich, dass Sie an einem Kauf verdienen. Der kommerzielle Zweck muss auf den ersten Blick erkennbar sein und vor dem Klick, nicht erst danach. Ein Hinweis allein im Impressum oder im Fußbereich genügt nicht.
Die Medienanstalten halten für Affiliate-Links ein Sternchen mit einer Erläuterung in unmittelbarer Nähe des Links für ausreichend und schlagen dafür sinngemäß vor: die mit Sternchen gekennzeichneten Links seien Partnerlinks, bei einem Kauf darüber erhalte man eine Provision, für die Kundin oder den Kunden entstünden keine Mehrkosten. Sie können das übernehmen oder deutlicher kennzeichnen – etwa mit dem Wort „Werbung" oder „Anzeige" direkt am Link.
Sie stellen uns frei von Ansprüchen Dritter, die daraus entstehen, dass Sie gegen diesen Paragrafen verstoßen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Das gilt nicht, soweit Sie den Verstoß nicht zu vertreten haben.
§ 9 Was nicht erlaubt ist
Unzulässig ist jede Form der Manipulation der Zuordnung. Insbesondere:
- Markenbietung. Sie buchen bei Suchmaschinen keine Anzeigen auf unsere Marken- und Produktnamen, auf deren Tippfehler-Schreibweisen oder auf die Namen mit uns verbundener Unternehmen. Sie verwenden diese Namen nicht in Anzeigentexten, sichtbaren Anzeigen-URLs, Domains oder Subdomains. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Liste auszuschließender Suchbegriffe bereit.
- Cookie-Stuffing und Cookie-Dropping. Eine Zuordnung entsteht nur, wenn die Kundin oder der Kunde ein sichtbares Werbemittel bewusst angeklickt hat. Nicht erlaubt sind unsichtbare Einbindungen, erzwungene Klicks, automatische Weiterleitungen, Pop-ups und Pop-unders sowie Einbindungen in unsichtbare Rahmen.
- Maschineller Verkehr. Keine Bots, keine Crawler, keine Toolbars oder Browser-Erweiterungen, die Zuordnungen setzen.
- Unaufgeforderte E-Mail-Werbung. E-Mail-Werbung nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Empfängerin oder des Empfängers (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG). Der Absender muss erkennbar sein; es darf nicht der Eindruck entstehen, die Nachricht komme von uns.
- Gutschein-Behauptungen. Sie bewerben nur Codes, die wir Ihnen gegeben haben, und behaupten nicht, ein Code sei „offiziell" oder „exklusiv", wenn er es nicht ist.
- Domains mit unseren Namen, einschließlich Tippfehler-Varianten.
- Irreführende Angaben zu Preis, Leistungsumfang oder Verfügbarkeit unserer Produkte.
§ 10 Wenn etwas schiefgeht
Haben wir konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß, dokumentieren wir ihn und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme – es sei denn, sofortiges Handeln ist zur Abwehr eines Schadens nötig.
Wir können dann, abgestuft nach Schwere: die Auszahlung der betroffenen Vermittlungen zurückstellen, diese Vermittlungen stornieren, Ihr Konto sperren oder nach § 15 kündigen.
Storniert werden nur die Vermittlungen, die durch den Verstoß entstanden sind. Rechtmäßig verdiente Provisionen bleiben bestehen und werden ausgezahlt.
§ 11 Wann eine Provision entfällt
Eine Provision entfällt, wenn der Kauf rückabgewickelt wird – insbesondere bei Widerruf durch die Kundin oder den Kunden, bei Rücklastschrift oder wenn nicht gezahlt wird.
Eine Provision entfällt nicht, wenn die Nichtausführung auf Umständen beruht, die wir zu vertreten haben.
Haben wir eine Provision bereits ausgezahlt und entfällt sie nachträglich, fordern wir sie nicht zurück, sondern verrechnen sie mit künftigen Ansprüchen. Reicht Ihr Guthaben nicht, bleibt ein negativer Saldo stehen; wir fordern ihn nicht ein.
§ 12 Auszahlung
Wir rechnen einmal im Monat ab, jeweils zum 28.
Erreicht Ihr fälliges Guthaben 25 Euro nicht, erstellen wir für diesen Monat keine Gutschrift. Der Betrag verfällt nicht – er wird in den Folgemonat übertragen und erhöht sich um die neu hinzugekommenen Provisionen.
Wir zahlen auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Halten Sie Kontodaten und Anschrift aktuell; ohne sie können wir nicht auszahlen.
Endet der Vertrag, zahlen wir Ihr fälliges Guthaben mit der nächsten Abrechnung aus, auch wenn es unter 25 Euro liegt.
§ 13 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
§ 14 Datenschutz
Für die Verarbeitung Ihrer Daten als Partnerin oder Partner gilt unsere Datenschutzerklärung, dort Ziffer 12.
Setzen Sie unseren Partnerlink ein, holen Sie von Besucherinnen und Besuchern Ihrer Website die erforderliche Einwilligung ein, bevor ein Klick zu uns führt, und informieren Sie in Ihrer eigenen Datenschutzerklärung darüber; dafür können Sie auf unseren Abschnitt verlinken.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende entfernen Sie Ihre Partnerlinks binnen sieben Tagen von Ihren Seiten.
Vermittlungen, die vor Wirksamwerden der Kündigung entstanden sind, bleiben provisionspflichtig und werden nach § 12 abgerechnet. Laufende Abo-Provisionen nach § 7 enden mit dem Vertragsende.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen ändern, wenn
- sich die Rechtslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert,
- eine Regelungslücke zu schließen ist, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar war, oder
- wir das Programm um Produkte oder Funktionen erweitern.
Wir teilen Ihnen die Änderung mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weisen dabei auf Ihr Widerspruchsrecht hin. Widersprechen Sie fristgerecht, können beide Seiten den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt außerordentlich kündigen.
Bereits entstandene Provisionsansprüche werden durch eine Änderung nicht berührt. Geänderte Sätze gelten nur für Vermittlungen ab dem Wirksamkeitszeitpunkt.
§ 17 Vertraulichkeit
Zahlen aus Ihrem Partnerbereich, die nicht Ihre eigenen sind, sowie Geschäftsgeheimnisse, die Ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, behandeln Sie vertraulich – auch nach Vertragsende.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Sitz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.