EU AI Act: Fristen 2026 & 2027 — welche Pflichten wann gelten

Von Alexander Weipprecht · Stand: Juli 2026
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt nicht ab einem einzigen Stichtag, sondern gestaffelt. Sie ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, doch ihre Pflichten greifen nach Art. 113 in vier Stufen: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit Februar 2025, GPAI und Governance seit August 2025, die meisten Hochrisiko-Pflichten ab 2026 und 2027.
Ab wann gilt die KI-Verordnung (EU AI Act)?
Die KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft — als 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024 (Art. 113 EU AI Act). Das Inkrafttreten ist aber nicht der Tag, ab dem alle Pflichten greifen. Art. 113 ordnet einen gestaffelten Geltungsbeginn an: Der allgemeine Stichtag ist der 2. August 2026 („It shall apply from 2 August 2026"), einzelne Kapitel gelten jedoch früher oder später. Die folgende Tabelle zeigt den geltenden Zeitplan im Überblick.
| Datum | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1.8.2024 | Inkrafttreten der Verordnung | Art. 113 |
| 2.2.2025 | Verbotene KI-Praktiken + KI-Kompetenz | Art. 113 (Kap. I & II) |
| 2.8.2025 | GPAI-Modelle, Governance, Sanktionen | Art. 113 (Kap. V, VII, XII; Art. 78) |
| 2.8.2026 | Allgemeiner Geltungsbeginn + Hochrisiko Anhang III | Art. 113 i.V.m. Art. 6(2) |
| 2.8.2027 | Hochrisiko Anhang I (KI in regulierten Produkten) | Art. 113 i.V.m. Art. 6(1) |
Was bedeutet „Inkrafttreten" gegenüber „Geltungsbeginn"?
Inkrafttreten und Geltungsbeginn sind im EU-Recht zwei verschiedene Daten — und genau das erklärt, warum nicht alles ab Tag 1 gilt. Die KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 rechtlich existent und verbindlich erlassen (Art. 113). Der Geltungsbeginn legt fest, ab wann die einzelnen Pflichten tatsächlich angewendet werden. Der EU-Gesetzgeber hat diese Daten bewusst auseinandergezogen, damit Anbieter, Betreiber und Behörden Zeit haben, sich auf die Anforderungen einzustellen. Praktisch heißt das: Seit August 2024 läuft die Uhr, aber die konkreten Verhaltenspflichten knüpfen an die gestaffelten Geltungsdaten in Art. 113 an.
Welche Pflichten gelten seit dem 2. Februar 2025?
Seit dem 2. Februar 2025 gelten die verbotenen KI-Praktiken nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Art. 113 bestimmt: „Chapters I and II shall apply from 2 February 2025" (Art. 113). Kapitel II (Art. 5) untersagt bestimmte KI-Praktiken wie manipulatives Social Scoring oder unzulässige biometrische Überwachung. Kapitel I (Art. 4) verlangt, dass Anbieter und Betreiber für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sorgen.
Wichtig für die Praxis: Die KI-Kompetenz-Pflicht verlangt kein Zertifikat. Die EU-Kommission stellt ausdrücklich klar: „There is no need for a certificate. Organisations can keep an internal record of trainings" — und es gibt keine vorgeschriebene Form, „no one size fits all" (EU-Kommission, AI literacy Q&A). KI-Kompetenz ist in Art. 3 Nr. 56 definiert als die Fähigkeiten und Kenntnisse, die Anbieter, Betreiber und Betroffene befähigen, KI sachkundig einzusetzen sowie deren Chancen und Risiken zu verstehen. Welche Tiefe ein Unternehmen wählt, bleibt Arbeitgeber-Sache; eine strukturierte KI-Schulung mit nachweisbarem Kompetenz-Nachweis ist ein gangbarer Weg, die Pflicht zu dokumentieren — vorgeschrieben ist sie aber nicht.
Was gilt seit dem 2. August 2025?
Seit dem 2. August 2025 gelten die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), die Governance-Struktur und der Sanktionsrahmen. Konkret nennt Art. 113: Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V (GPAI-Modelle), Kapitel VII (Governance), Kapitel XII (Sanktionen) sowie Art. 78 gelten seit diesem Datum (Art. 113). Eine Ausnahme bildet Art. 101: Die Geldbußen für GPAI-Anbieter sind vom Geltungsbeginn am 2. August 2025 ausgenommen. Diese zweite Stufe schafft die institutionelle Basis — etwa das AI Office und die nationalen Zuständigkeiten — bevor die breiten Pflichten ab 2026 wirksam werden.
Was ändert sich am 2. August 2026?
Am 2. August 2026 greift der allgemeine Geltungsbeginn der Verordnung — und, nach dem bislang geltenden Verordnungstext, auch die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Nach der politischen Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026 sollen diese Anhang-III-Pflichten allerdings voraussichtlich erst zum 2. Dezember 2027 greifen; bis zum formalen Inkrafttreten dieser Änderung gilt weiterhin der bisherige Stichtag 2. August 2026 (Stand: Juli 2026). Diese Systeme fallen über Art. 6(2) unter den allgemeinen Stichtag 2. August 2026, nicht unter den verlängerten Anhang-I-Termin (EU-Kommission, Regulatory framework for AI). Anhang III listet acht Bereiche von Hochrisiko-KI: Biometrie; kritische Infrastruktur; allgemeine und berufliche Bildung; Beschäftigung und Personalmanagement; Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten (u. a. Kreditwürdigkeit); Strafverfolgung; Migration und Grenzkontrolle; sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse (Annex III EU AI Act). Wer ein solches System anbietet oder betreibt, muss ab diesem Datum die Hochrisiko-Anforderungen wie Risikomanagement, Datenqualität und menschliche Aufsicht erfüllen.
Was gilt erst ab dem 2. August 2027?
Nach dem bislang geltenden Verordnungstext gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang I — also KI als Sicherheitsbauteil oder in bereits regulierten Produkten — ab dem 2. August 2027; nach der politischen Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026 sollen sie voraussichtlich auf den 2. August 2028 verschoben werden, solange diese Änderung nicht formal in Kraft ist (Stand: Juli 2026). Art. 113 verlängert die Frist hier ausdrücklich: „Article 6(1) … shall apply from 2 August 2027" (Art. 113). Anhang-I-Systeme sind KI, die in Produkte eingebettet ist, die schon heute einer EU-Produktsicherheits-Harmonisierung unterliegen (etwa Maschinen oder Medizinprodukte). Für diese Kategorie räumt der Gesetzgeber ein zusätzliches Jahr ein, weil die KI-Anforderungen mit bestehenden Konformitätsverfahren verzahnt werden müssen.
Welche Bußgelder drohen — und wann gelten 35 Mio. € / 7 %?
Der höchste Bußgeldrahmen — bis zu 35.000.000 EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Betrag) — gilt ausschließlich für Verstöße gegen das Verbot von KI-Praktiken nach Art. 5, geregelt in Art. 99 Abs. 3 (Art. 99 EU AI Act). Dieser Rahmen gilt also nicht pauschal für jede Pflichtverletzung — und insbesondere nicht für die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4. Für sonstige Verstöße sind die Stufen niedriger.
| Bußgeld-Stufe | Gilt für |
|---|---|
| bis 35 Mio. € / 7 % | Verbotene Praktiken (Art. 5) |
| bis 15 Mio. € / 3 % | Sonstige Pflichten (u. a. Art. 16, 26, 50) |
| bis 7,5 Mio. € / 1 % | Falsche/irreführende Angaben an Behörden |
Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte (Betrag oder Prozentsatz) — eine bewusste Entlastung kleinerer Unternehmen (Art. 99).
Verschiebt der „Digital Omnibus" die Hochrisiko-Fristen 2026/2027?
Stand 9. Juni 2026 gelten die geltenden Art.-113-Fristen (2.8.2026 und 2.8.2027) unverändert weiter — eine Verschiebung ist vorgeschlagen, aber noch nicht in Kraft. Der „Digital Omnibus on AI" (Kommissionsvorschlag vom 19. November 2025) sieht vor, eigenständige Anhang-III-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und in Produkte eingebettete Anhang-I-Systeme auf den 2. August 2028 zu verschieben (Gibson Dunn, EU AI Act Omnibus). Rat und Parlament haben Anfang Mai 2026 eine vorläufige politische Einigung zur Vereinfachung der Regeln verkündet (Council of the EU). Es handelt sich jedoch bislang nur um eine vorläufige Einigung; die formelle Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen nach den hier herangezogenen Quellen noch aus (White & Case). Bis dahin bleiben die geltenden Fristen maßgeblich.
FAQ: Häufige Fragen zu den Fristen der KI-Verordnung
Seit wann ist der EU AI Act in Kraft?
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 1. August 2024 in Kraft — als 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024 (Art. 113).
Ab wann gilt der EU AI Act allgemein?
Der allgemeine Geltungsbeginn ist der 2. August 2026. Einzelne Kapitel gelten jedoch früher (seit 2.2.2025 und 2.8.2025) oder später (2.8.2027), wie Art. 113 staffelt.
Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz?
Die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie verlangt kein Zertifikat; ein interner Schulungsnachweis genügt laut EU-Kommission.
Brauche ich für die KI-Kompetenz ein Zertifikat?
Nein. Die EU-Kommission stellt klar: „There is no need for a certificate." Es gibt keine vorgeschriebene Form; die geeignete Tiefe bleibt Sache des Arbeitgebers.
Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?
Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Art. 6(2)) ab 2. August 2026; in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I (Art. 6(1)) ab 2. August 2027.
Wann drohen Bußgelder von 35 Mio. € oder 7 %?
Dieser Höchstrahmen gilt nur für Verstöße gegen die verbotenen KI-Praktiken nach Art. 5 (Art. 99 Abs. 3). Andere Verstöße sind mit niedrigeren Stufen (15 Mio. €/3 % bzw. 7,5 Mio. €/1 %) sanktioniert.
Sind die Fristen 2026/2027 schon verschoben?
Nein. Stand Juni 2026 gibt es nur eine vorläufige Einigung zum „Digital Omnibus"; die geltenden Fristen 2.8.2026 und 2.8.2027 gelten bis zur formellen Annahme weiter.
Quellen
- EU AI Act, Art. 113 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn (artificialintelligenceact.eu, 2024)
- EU AI Act, Art. 99 — Geldbußen (artificialintelligenceact.eu, 2024)
- EU AI Act, Anhang III — Hochrisiko-Bereiche (artificialintelligenceact.eu, 2024)
- EU-Kommission — AI literacy: Questions and Answers (2025)
- EU-Kommission — Regulatory framework for AI
- Council of the EU — Pressemitteilung zur Vereinfachung der KI-Regeln (Mai 2026)
- White & Case — EU agrees Digital Omnibus deal (2026)
- Gibson Dunn — EU AI Act Omnibus Agreement (2025)
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext (EUR-Lex).
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