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Widerspruch zum Partnerprogramm

Wenn Sie über einen Partnerlink auf unsere Seite kommen, legen wir auf unserem Server eine Zeile an, um einen späteren Kauf der richtigen Partnerin oder dem richtigen Partner zuzuordnen. Grundlage ist unser berechtigtes Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO). Sie können dem widersprechen.

Sie haben nicht widersprochen. Klicks auf Partnerlinks werden in diesem Browser aufgezeichnet.

Was dieser Schalter kann — und was nicht

Für die Zukunft wirkt er. Er hinterlegt in Ihrem Browser einen Merker, der unserem Server bei jedem weiteren Aufruf sagt, dass nichts aufgezeichnet werden soll. Der Merker gilt 5 Jahre und enthält nichts als ein Ja — keine Kennung, nichts, woran sich Ihr Gerät wiedererkennen ließe.

Auf bereits gespeicherte Zeilen wirkt er nicht, und wir sagen Ihnen offen, warum. In diesen Zeilen steht kein Name, keine Adresse und keine Kennung — nur Werte, die wir mit einem geheimen Schlüssel berechnet haben. Aus ihnen können wir Sie nicht identifizieren. Wir könnten die Zeile also gar nicht finden, die wir für Sie löschen sollen. Artikel 11 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 DSGVO verlangt in genau dieser Lage, dass wir Ihnen das sagen, statt Ihnen eine Wirkung zu versprechen. Von selbst gelöscht wird die Zeile nach 120 Tagen.

Er hängt an diesem Browser. Auf einem anderen Gerät oder nach dem Löschen Ihrer Browserdaten müssen Sie ihn erneut setzen. Auch das ist eine Folge davon, dass wir Sie nicht kennen — es gibt kein Konto, an dem wir Ihre Entscheidung vermerken könnten.

Unabhängig davon können Sie uns jederzeit formlos schreiben; die Anschrift steht in unserer Datenschutzerklärung. Ihr Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, bleibt davon unberührt.